NuVerus Germany - Berater Richtlinien und Verfahren

NuVerus Berater Geschäftsbedingungen

Verhaltenskodex

Als ein Berater von NuVerus Germany (im Nachfolgenden "NuVerus" oder "die
Firma" genannt) verspreche und akzeptiere ich hiermit wie folgt:

1. Ich werde meine Geschäfte als Berater von NuVerus offen und ehrlich ausüben
und alle Handlungen in der Art und Weise ausführen, meine Reputation sowie die Reputation von NuVerus zu steigern.

2. Ich werde mich an keinerlei illegalen oder betrügerischen Geschäftsmethoden beteiligen.

3. Ich bin höflich und respektiere die Zeit und die Privatsphäre der Personen,
die ich bei der Ausübung meiner NuVerus Geschäfte kontaktiere oder akquiriere. Ich erkenne an, dass die NuVerus Richtlinien höchstes ethisches Verhalten von NuVerus Beratern bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten erfordern.

4. Ich werde meine Führungsverantwortung als Sponsor erfüllen, dazu gehören die Durchführung von Schulungen und Unterstützung der Berater in meiner Organisation. Ich
weiß, dass die Personen, die ich sponsere, mehr Möglichkeiten haben, erfolgreich bei NuVerus zu sein, wenn sie fortlaufende Schulungen und Unterstützung erhalten.

5. Ich werde keine Behauptungen oder Zusicherungen bezüglich des Einkommens oder des NuVerus Vergütungsplans machen, ausgenommen der in den Dateien von NuVerus schriftlich niedergelegten Angaben. Ich bestätige, dass der Erfolg eines NuVerus Beraters auf vielen verschiedenen Faktoren beruht, wie z.B. Zeit und Arbeit, die ein Berater für seine oder Ihre Geschäftstätigkeit aufwenden muss sowie die persönlichen Fähigkeiten und Organisationstalent.

6. Ich werde keine Behauptungen zu den NuVerus Produkten, Dienstleistungen oder Einkommensmöglichkeiten machen, ausgenommen der von NuVerus öffentlich dargestellten. Ich verstehe, dass sogar meine wahrheitsgemäßen Berichte meiner persönlichen Erfahrungen mit den Leistungen in Verbindung mit den Produkten, Dienstleistungen oder Einkommensmöglichkeiten von NuVerus als unzulässige Behauptung interpretiert werden könnten, wenn ich diese Erfahrungen als Verkaufsmittel einsetzen würde.

7. Bei Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden werde ich die NuVerus 100 Prozent Geld-Zurück-Zufriedenheitsgarantie getreu befolgen.

8. Ich weiß und akzeptiere, dass ich allein verantwortlich bin für alle finanziellen
und rechtlichen Verpflichtungen, die mir im Zuge meiner Geschäftstätigkeit als ein
Berater von NuVerus Produkten und Dienstleistungen entstehen, einschließlich der
Steuerabgaben als Selbständiger, Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerzahlungen, Lizenzgebühren, etc. Ich weiß, dass ich hinsichtlich der Bundes- und Landesabgaben ein selbständiger Unternehmer bin.

9. Ich werde einen aggressiven aber fairen Wettbewerb führen und ich werde die
Teilnehmer anderer Network-Marketing Möglichkeiten respektieren. Ich werde keine
Mitglieder oder Kunden anderer Network-Marketing Unternehmen bewerben, noch werde ich nur an Kunden verkaufen oder Mitglieder anwerben, die einem einzigen anderen Unternehmen angehören. Ich werde keine Verkaufsmaterialien die das Eigentum einer anderen Firma sind, verwenden.

------------------------------------------------------------------------

* Berater Richtlinien und Verfahren

1. Berater werden. Um ein NuVerus Berater zu werden, müssen die Bewerber
die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: a) Der Bewerber kauft ein NuVerus Berater Kit, das Verkaufsmaterialien (nicht zum Weiterverkauf), sowie Schulungsunterlagen enthält. Mit dem Kit hat der Berater ein Jahr lang Zugang zu:
Der personalisierten NuVerus.com Website, dem Online Berater Management Office,
Schulungen, NuVerus Support, zur Einkommensmöglichkeit, durch den NuVerus
Erfolgsplan Geld zu verdienen und Zugang zu den Großhandelspreisen. Die Nutzung dieser Leistungen und der Zugang zu den entsprechenden Seiten, wird jedes Jahr zum Eintrittsdatum des Associates erneuert. Die jährliche Preisliste wird dem Berater auf Antrag zugeschickt. b) Der Bewerber übermittelt den vollständig ausgefüllten Antrag über das Internet, per Fax oder per Post an den Firmensitz von NuVerus oder gibt ihn direkt dort ab. NuVerus behält sich das Recht vor, jeden Berater Bewerber abzulehnen, einschließlich der Bewerber, die in den letzten sechs Monaten ein finanzielles Interesse an einer Mitgliedschaft hatten und sich von einem anderen Berater vermitteln lassen wollten.

Ich weiß, dass ich als ein NuVerus Berater:

a. das Recht habe, Produkte und Dienstleistungen von NuVerus zum
Berater-Großhandelspreis zu erwerben.

b. berechtigt bin, gemäß diesen Geschäftsbedingungen, die NuVerus Produkte und Dienstleistungen zum Verkauf anzubieten.

c. berechtigt bin, Berater und Kunden an NuVerus zu vermitteln.

d. die Berater in meiner Downline Marketing Organisation unterstützen, schulen und motivieren werde.

e. die Deutschen Gesetze, Verordnungen Regeln und Vorschriften beachten werde und alle geforderten Erklärungen abgeben und Steuerabgaben oder andere Abgaben bezahlen werde.

f. meine Pflichten als Berater mit Ehrlichkeit und Integrität ausüben werde.

g. nur die von NuVerus für den Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Vertrags- und Bestellformulare verwenden und alle von NuVerus für den Abschluss und die Durchführung dieser Verträge und Bestellungen aufgestellten Regeln und Verfahren befolgen werde.

2. Volljährigkeit. Alle Berater in Deutschland müssen volljährig sein.

3. Rechte des Beraters. Alle Berater sind berechtigt, NuVerus Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und an dem NuVerus Vergütungsplan teilzunehmen. Jeder Berater kann neue Berater und Kunden anwerben.

4. Keine Kaufpflicht. Keine Person ist verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen von NuVerus zu kaufen, um ein Berater zu werden. Neue Berater müssen lediglich das NuVerus Berater-Kit erwerben. Das Kit wird zu den Betriebskosten verkauft, um jeden neuen Berater mit den notwendigen Schulungs- und Verkaufsunterlagen, Produkten und Broschüren über die Einkommensmöglichkeiten auszustatten sowie mit einem 1-Jahres Zugang zur Website, online Offices, Schulungen und Support.

5. Dokumente über Unternehmen, Teilhaberschaften und Großunternehmen werden benötigt. Unternehmen, Teilhaberschaften und Großunternehmen können ein NuVerus Berater werden; dazu müssen sie auf ihrem Antrag sowie der Vereinbarung ihre von der deutschen Regierung erteilte Unternehmens Identifikationsnummer angeben.

6. Erfundene Namen und Decknamen sind verboten. Eine natürliche oder juristische Person darf sich nicht unter einem erfundenen Namen oder Decknamen als Berater bewerben.

7. Status eines selbständigen Unternehmers. Alle Berater sind selbständige Unternehmer bei NuVerus und keine Franchisenehmer, Joint Venture, Partner, Angestellte oder Vertreter von NuVerus. Den Beratern ist es strengstens untersagt, sich als Franchisenehmer, Joint Venture, Partner, Angestellter oder Vertreter von NuVerus zu bezeichnen oder dies anzudeuten, weder schriftlich noch mündlich. Die Berater dürfen NuVerus an keine Verpflichtungen binden.

8. Jährliche Verlängerung. Alle Berater müssen ihren Berater-Account jährlich erneuern. Die jährliche Gebühr ist fällig an dem Tag der Anmeldung des Beraters bei NuVerus. Durch die Verlängerung erhält der Berater ein volles Jahr Zugang zu: der personalisierten NuVerus.com Website, dem online Berater Management Office, Schulungen, NuVerus Support, der Berechtigung, mit dem NuVerus Erfolgsplan ein Einkommen zu verdienen sowie zu den Großhandelspreisen. Die jährliche Verlängerung für den fortdauernden Zugang ist auf dem Berater Antrag vermerkt. Bei Nichtverlängerung zum Verlängerungsdatum, wird davon ausgegangen, dass der Berater seinen Account freiwillig beenden möchte, somit verfallen sein Account, alle Sponsoren-Rechte und sein erreichter Rang sowie alle zukünftigen Vergütungen.

9. Haftung. Der Berater stimmt zu, NuVerus, seine Teilhaber, Angestellten, Vertreter und Rechtsnachfolger zu entschädigen und schadlos zu halten für beziehungsweise gegen jede Klage, Forderung, Haftung, Verlust oder Kosten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtsanwaltskosten, die in Verbindung mit dem Berater Account entstehen oder entstehen können und mit jedem Sachverhalt, der sich auf die Leistung des Beraters in Ausübung seiner Tätigkeit gemäß der Vereinbarung bezieht.

10. Steuer. Der Berater wird steuerlich als selbständiger Unternehmer behandelt. Als selbständiger Unternehmer wird der Berater nicht wie ein Angestellter, Franchisenehmer, Joint Venture, Partner oder Vertreter behandelt. Jeder Berater ist für die Erklärung und Abgabe der gesetzlichen Steuern an das deutsche Finanzamt selbst verantwortlich. Am Ende eines jeden Kalenderjahres wird NuVerus allen Beratern einen vom deutschen Gesetz geforderten Jahreskontoauszug über ihre Vergütungen zukommen lassen.

11. Berater Identifikationsnummer. Alle Berater müssen eine nationale Identifikationsnummer vorweisen; diese Nummer wird NuVerus solange verwenden, bis die Berater Identifikationsnummer erstellt wurde, sowie für alle öffentlichen Dokumente an die Behörden. NuVerus respektiert das Recht derer, die ihre Nummer nicht mitteilen möchten, doch wird NuVerus nur mit den Personen eine Vereinbarung abschließen, die bereit sind, diese Identifikationsnummer anzugeben.

12. Andere Produkte und Dienstleistungen. Der Berater darf auch Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen verkaufen. Doch ist die Werbung für Produkte, Dienstleistungen und Einkommensmöglichkeiten anderer Direktvertriebsunternehmen an NuVerus Kunden und Berater strengstens verboten. Jedem Berater, der diese Regel verletzt, droht die Suspendierung oder die Beendigung seines Berater Accounts.

13. Keine Alleinvertriebsgebiete. Es existieren keine Alleinvertriebsgebiete (weder in Deutschland noch in anderen Ländern, in denen NuVerus tätig ist) bezüglich des Marketings und der Akquise, noch darf ein Berater behaupten oder andeuten, er hätte ein solches Alleinvertriebsgebiet.

14. Keine Vergütung für die Vermittlung. NuVerus Berater können andere Berater für das NuVerus Programm gewinnen. Die Berater werden nur für die Umsätze aus den Produktverkäufen vergütet, nicht aber für das Anwerben von zusätzlichen Teilnehmern am Programm.

15. Mehrfachanmeldungen. Sollte ein Antragsteller mehrere Anmeldungen an NuVerus übermitteln, so wird nur der erste bei NuVerus eingehende Antrag angenommen. NuVerus behält sich das Recht vor, solche Streitigkeiten zu regeln.

16. Übertragung der Sponsorschaft. Ein Antrag auf Übertragung, ohne die Gruppe, wird nur mit der notariell beglaubigten Unterschrift der fünf direkten Berater in der Upline genehmigt. Ein Antrag auf Übertragung, mit der Gruppe, wird nur mit der notariell beglaubigten Unterschrift der fünf direkten Berater in der Upline sowie der notariell beglaubigten Unterschriften eines jeden Beraters der Downline, der die Übertragung wünscht, genehmigt. Jede Übertragung der Sponsorschaft muss abschließend von NuVerus bestätigt werden. Bei ihrer Entscheidung hat NuVerus das Allgemeinwohl der gesamten NuVerus Organisation im Auge. Für die Änderung der entsprechenden Daten wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

17. Freiwillige Beendigung. Ein Berater kann seinen oder ihren Berater Account freiwillig beenden, indem er/sie, seinen/ihren Account nach Ablauf des Jahres nicht verlängert oder durch eine schriftliche Kündigung an NuVerus. Die Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt der Zustellung an die Firmenadresse von NuVerus oder durch die Übersendung durch Fax oder E-Mail. Nach einer sechsmonatigen Wartezeit ab dem Zeitpunkt der Beendigung kann der Berater sich wieder bewerben.

18. Nicht freiwillige Beendigung oder Suspendierung. NuVerus hat das Recht, bei Verletzung einer der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen oder eines anwendbaren Rechts einen Berater zu suspendieren oder seinen Account zu beenden. Für gewöhnlich wird die Firma dabei wie folgt vorgehen:

a. (Eine) Beschwerde(n) eines Beraters gegen einen anderen Berater über (die) angebliche Verletzung(en) werden nur angenommen, wenn diese schriftlich und mit Tinte unterschrieben an die Firmenanschrift von NuVerus gesandt wird/werden. Telefonische oder per E-Mail zugestellte Beschwerden, werden nicht akzeptiert.

b. Normalerweise wird die Firma den Berater bei Verletzung der Regeln oder Verfahren telefonisch verwarnen. Angaben zu diesem Telefongespräch sowie zu dem Inhalt werden in den Unternehmensakten verwahrt.

c. Bei weiteren Verletzungen sendet die Firma eine schriftliche Ermahnung oder ein Disziplinarschreiben per E-Mail und per Einschreiben oder per Kurier an den Berater, der die Verletzung begangen hat. Eine solche Disziplinarmaßnahme hat den teilweisen, zeitlich begrenzten oder permanenten Ausschluss zur Folge.

d. Bei Beendigung seines Accounts, darf der Berater ab sofort nicht mehr als solcher handeln und ist von der erneuten Bewerbung als Berater für ein Jahr ausgeschlossen. Sollten die deutschen Gesetze über die Beendigung eines Associates etwas anderes beinhalten als die Bestimmungen der Firma, so gilt das deutsche Gesetz.

e. Ein Berater, dessen Account unfreiwillig beendet wurde, kann dagegen Einspruch erheben. Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden und muss eine Begründung enthalten. Dieses Schreiben muss innerhalb von 15 Tagen ab Datum an dem die Firma die Kündigung abgeschickt hat, bei NuVerus eingehen. Sollte die Firma innerhalb dieser Frist keinen Einspruch erhalten haben, wird die Beendigung des Accounts rechtskräftig. Sollte der Einspruch fristgerecht bei NuVerus eingehen, wird NuVerus die Beendigung überprüfen und den Berater von ihrer Entscheidung unterrichten. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, bleibt die Beendigung wirksam ab dem Tage des Kündigungsschreibens durch die Firma.

19. Wirkung der Suspendierung. Sollte NuVerus es für wichtig erachten, einen Berater zu suspendieren, so kann das bedeuten, dass der Berater das Recht verwirkt hat, als Berater von NuVerus aufzutreten, und dass alle fälligen Provisionen, Umsatzbeteiligung oder Prämien bis zur endgültigen Entscheidung bei NuVerus verbleiben. Nach Ermessen der Firma, kann ein suspendierter Berater Produkte und Dienstleistungen zum Großhandelspreis einkaufen. Doch sollte die Suspendierung in einer Beendigung des Accounts enden, so können Produkte und Dienstleistungen weiterhin nur noch über einen anderen NuVerus Berater bezogen werden.

20. Folge der Beendigung. Wenn ein Account eines Beraters beendet wurde, hat das zur Folge dass der Berater die Produkte und Dienstleistungen von NuVerus nicht länger verkaufen oder andere Berater anwerben darf. Der Berater verliert auch alle Rechte an Provisionen, Prämien und allen anderen Vergütungen.

21. Grenzen der Übertragung oder des Verkaufs eines Accounts. Ein Berater darf seinen Account an eine Person, die nicht ein NuVerus Berater ist, verkaufen, abtreten oder übertragen, doch muss er zuvor seinem direkten Sponsor ein Vorrecht an seinem Account einräumen. Der Verkauf, die Abtretung oder Übertragung eines Berater Accounts wird erst mit der vorherigen Zustimmung durch NuVerus gültig; NuVerus wird seine Zustimmung nicht grundlos zurückhalten. Wenn nach alleinigem Ermessen der Firma festgestellt wird, dass der Berater Account nur übertragen wurde, um Bestimmungen dieser Vereinbarung zu umgehen, so wird die Übertragung als null und nichtig erklärt, und der Berater Account geht wieder an den übertragenden Berater über, so als hätte der Transfer ab dem Tage der Rückübertragung nie stattgefunden. Eine Verwaltungsgebühr wird erhoben für die Änderung in den Unternehmensakten.

22. Verkäuferbeziehungen. Der Berater darf keinen Vertreter eines Lieferanten oder Herstellers von NuVerus kontaktieren, weder direkt noch indirekt, mit ihm sprechen oder mit diesem kommunizieren, nur wenn dies von NuVerus arrangiert wurde. Eine Verletzung dieser Bestimmung kann die Beendigung der Vergütungen des Beraters und eine Schadensersatzklage zur Folge haben wenn dieser Kontakt die Verkäuferbeziehung gefährdet.

23. Vertraulichkeitsvereinbarung. Jede Information die NuVerus einem Berater zur Verfügung stellt ist geheim und vertraulich und wird dem Berater streng vertraulich mitgeteilt. Der Berater willigt ein, dass er oder sie diese Informationen nicht an Dritte weitergeben wird, weder direkt noch indirekt noch die Informationen dafür verwenden wird, um mit NuVerus zu konkurrieren oder zu einem anderen Zwecke außer dem, für die NuVerus Einkommensmöglichkeit zu werben. Der Berater und NuVerus stimmen zu, dass NuVerus ohne diese Vertraulichkeitsvereinbarung dem Berater die Informationen nicht geben würde. Jeder Berater, der diese Regel verletzt, riskiert die Suspendierung oder Beendigung. NuVerus behält sich das Recht vor, Schadensersatz in vollem rechtlichem Umfang zu verlangen.

24. Rechtsnachfolge. Bei Tod eines Beraters geht der Account gemäß dem Testament oder der deutschen Rechtsprechung an den Nachfolger über. NuVerus wird dem interessierten Nachfolger die zu diesem Zeitpunkt gültige Berater-Vereinbarung unterzeichnen lassen, an welche dieser fortan gebunden sein wird. Der Nachfolger hat dann alle Rechte und Pflichten wie jeder andere NuVerus Berater.

25. Markenrechte. Der Name NuVerus und die Bezeichnungen aller NuVerus Produkte
und Dienstleistungen sind die registrierten oder unregistrierten Marken von NuVerus und gehören dieser. Der Gebrauch der NuVerus Namen für einen Artikel, der nicht von NuVerus produziert oder bestätigt wurde, ist verboten.

26. Aufschrift auf Rechnungen. NuVerus Berater dürfen die Markennamen oder Markenzeichen nicht für ihre Geschäfts- oder persönlichen Rechnungen verwenden. Sie können jedoch ihre NuVerus Geschäftsrechnungen mit der Aufschrift „selbständiger Berater von NuVerus“ versehen.

27. Aufschrift auf Visitenkarten oder Briefköpfen oder anderen Marketing Materialien. NuVerus Beratern ist es nicht gestattet, NuVerus Markennamen oder Markenzeichen auf ihren eigenen Geschäftsvisitenkarten, Briefköpfen oder Marketingmaterialien zu verwenden. Nur die von NuVerus genehmigten Graphiken und Begriffe sind erlaubt. Geschäftsvisitenkarten und Briefköpfe dürfen nur von NuVerus direkt oder von einer autorisierten Quelle bezogen werden.

28. Schriftstücke des Unternehmens. Nur die offiziellen NuVerus Schriftstücke dürfen bei der Präsentation von NuVerus Produkten, Dienstleistungen und der NuVerus Einkommensmöglichkeit verwendet werden. Die Schriftstücke des Unternehmens dürfen nicht vervielfältigt werden ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch NuVerus. Alle Werbematerialien jeder Art, einschließlich elektronischem Material, müssen zuvor schriftlich durch NuVerus genehmigt werden.

29. Interviews mit den Medien. Berater dürfen keine Interviews geben, weder im Radio, Fernsehen, Zeitung oder Magazinen oder in der Öffentlichkeit auftreten oder sprechen oder gegenüber öffentlichen Medien Äußerungen machen, um NuVerus, die Produkte, Dienstleistungen oder ihre eigene NuVerus Geschäftstätigkeit öffentlich bekannt zu machen, außer sie haben die schriftliche Genehmigung von NuVerus. Alle Kontakte zu und Anfragen von Medien müssen von einem Beauftragten des Unternehmens genehmigt werden.

30. Internet und Website Bestimmungen.

a) Kein Berater darf eine eigene Website erstellen oder veröffentlichen, die den Namen, die Logos oder Produktbeschreibungen von NuVerus enthält, ohne die schriftliche Genehmigung von NuVerus.

b) Kein Berater darf anonyme Anzeigen im Internet machen für Produkte oder Einkommensmöglichkeiten die mit NuVerus in Verbindung stehen oder stehen könnten.

c) Ein Berater darf unter keinen Umständen das Internet benutzen für Zwecke von “Bulk” oder unaufgeforderten E-Mails, die allgemein unter der Bezeichnung “Spam” bekannt sind.

d) Kein Berater darf ein deutsches Gesetz hinsichtlich der Internetnutzung oder einen allgemein anerkannten ethischen Verhaltenskodex für den Umgang mit dem Internet verletzen.


31. Selbständige Kommunikation. Jeder Berater als selbständiger Unternehmer wird angehalten, seiner jeweiligen Downline Informationen und Anweisungen zu geben. NuVerus begünstigt die Verwendung von Newslettern, Schulungen und anderen Organisationsprogrammen. Berater müssen ihre persönliche Kommunikation als solche kenntlich machen und nicht dadurch den Eindruck erwecken, dass diese Kommunikation die offizielle Kommunikation von NuVerus ist.

32. Empfehlungen. Es dürfen keinerlei Empfehlungen, auch nicht durch leitende Angestellte von NuVerus, gemacht werden, außer dies wird ausdrücklich in dem Schrifttum von NuVerus erlaubt oder schriftlich durch NuVerus genehmigt.

33. Kopieren verboten. Berater dürfen keine Audio- oder Videomaterialien, die Präsentationen, Veranstaltungen oder Reden zu der NuVerus Einkommensmöglichkeit oder den Produkten oder Dienstleistungen enthalten, einschließlich Telefonkonferenzen, ohne die schriftliche Erlaubnis von NuVerus kopieren. NuVerus kann einen Unterlassungsanspruch oder Schadensersatz für die Verletzung des NuVerus Copyrights, der Markenrechte und den unerlaubten Gebrauch der Materialien geltend machen. Es ist strengstens verboten, von den NuVerus Meetings und Konferenzen Video- oder Audioaufzeichnungen zu machen. Einzig das Fotografieren ist nach Ermessen des Veranstalters des Meetings erlaubt.

34. Melden am Telefon. Berater dürfen sich nicht mit "NuVerus" oder in anderer Art und Weise, die den Anrufer glauben machen könnte, er oder sie hätte das Büro von NuVerus erreicht, am Telefon melden.

35. Neuverpacken oder Neubeschriften verboten. Berater dürfen die NuVerus Produkte, Dienstleistungen oder Materialien nicht neu verpacken oder neu beschriften.

36. Berater Antrag und Vereinbarung. Provisionen und Umsatzbeteiligungen werden erst ausbezahlt, wenn NuVerus einen ausgefüllten Antrag und eine Vereinbarung von dem Berater erhalten und diese angenommen hat. Provisionen werden NUR auf den Verkauf von NuVerus Produkten und Dienstleistungen bezahlt. Keine Provision wird auf den Kauf eines Berater-Kits gezahlt, welches zu den Betriebskosten verkauft wird.

37. Kalenderzeitraum. Provisionen, Umsatzbeteiligungen und Auszeichnungen für die Zielerreichung werden auf Wochenbasis kalkuliert. Provisionen werden wöchentlich am oder um den Mittwoch herum bezahlt für die jeweils vorangegangene Woche von Dienstag 24.00 Uhr bis Montag 23.59 Uhr.

Ein Mindestbeitrag für beantragte Provisionszahlungen wird an das Büro des Beraters gesandt.
Beiträge für beantragte Provisionen werden Ihrer NuVerus Master Card gutgeschrieben oder in Form eines Schecks, der an Ihr Büro gesandt wird, ausbezahlt.
Zahlungen auf das MasterCard-Konto des Beraters unterliegen den Regeln und den Gebühren von MasterCard.

38. Lagerhaltung verboten. Das NuVerus Programm hängt von den Verkäufen an die Endkunden ab; daher wird von jeglicher Form der Lagerung oder Aufbewahrung von Produkten abgeraten. NuVerus kann verstehen, dass die Berater bestimmte Produkte in angemessenen Mengen für ihren Eigenbedarf und zur Verteilung an neue Berater bestellen möchten. Doch verbietet NuVerus strengstens den Kauf von Produkten in unangemessenen Mengen, mit dem Ziel im Vergütungsplan aufzusteigen.

39. Beschädigte Ware. Erhält ein Berater beschädigte Ware von einem Spediteur, so kann er folgendermaßen vorgehen:

a) Nehmen Sie die Lieferung an.

b) Machen Sie eine Notiz auf dem Lieferschein über die Anzahl der beschädigten Pakete bevor der Fahrer der Spedition wieder abfährt.

c) Bewahren Sie die beschädigten Produkte und Pakete für die Überprüfung durch einen Vertreter der Spedition gut auf.

d) Vereinbaren Sie mit der Spedition einen Termin zur Überprüfung der beschädigten Ware.

e) Machen Sie Ihren Anspruch bei der Spedition geltend.

39. Umsatzsteuer. NuVerus erhebt die in Deutschland geltenden Steuern auf die Einkäufe bei der Firma, die sie an das Finanzamt abführt. Diese Steuern entfallen auf den Verkaufspreis für die Produkte und Materialien, die der Umsatzsteuer unterliegen.

40. Einzelhandelsgeschäft. NuVerus Produkte dürfen nicht an oder von einem Einzelhandelsgeschäft verkauft oder ausgestellt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Flohmärkte oder Tauschbörsen, Ständen in Einkaufszentren oder Restaurants. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

41. Dienstleistungsorientierte Unternehmen. Es ist zulässig, Bestellungen für NuVerus Produkte und Dienstleistungen in Geschäften, wie z.B. professionellen Dienstleistungsbüros, entgegen zu nehmen.

42. Preisänderungen. Alle Preise für NuVerus Produkte und Broschüren können ohne Mitteilung geändert werden. Änderungen werden dem Berater an sein Büro übermittelt.

43. Rücksendungen von Einzelhandelskunden. NuVerus bietet eine 90-prozentige bedingungslose Geld-Zurück-Garantie auf alle an einen Berater oder Kunden verkauften Produkte. Jeder NuVerus Berater hat diese Garantie zu respektieren. Wenn ein Einzelhandelskunde mit seinem NuVerus Produkt aus irgendeinem Grund nicht zufrieden ist, so kann dieser Einzelhandelskunde dieses Produkt an den Berater von dem er es gekauft hat innerhalb von 30 Tagen zurückgeben und erhält einen Ersatz oder die Rückzahlung von 90% des Verkaufspreises.

44. Qualitätskontrolle. NuVerus ersetzt jedes Produkt, das innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf als defekt reklamiert wird. Für die Rücksendung eines Produkts bedarf es der vorherigen Genehmigung durch NuVerus. Eine strikte Einhaltung der folgenden Schritte ist erforderlich:

a) Der Antrag auf Umtausch ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen und muss die Gründe für den Umtausch sowie die Zahlungsquittung und eine Kopie des Bestellformulars oder Lieferscheins enthalten.

b) NuVerus wird dem Berater mitteilen, wohin er das Produkt zur Bestandsaufnahme und Überprüfung schicken soll.

WICHTIG: Wird Ware an NuVerus ohne vorherige Genehmigung zurückgesandt, so wird der Status des Beraters auf “inaktiv” gesetzt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit, dass das Produkt ersetzt wird.

45. Rücksendungen wegen Beendigung. Wenn ein Berater, dessen Account beendet wurde, während der Gültigkeit der Berater Vereinbarung Produkte für seine Geschäftszwecke oder als Lagerbestand gekauft hat, so werden alle unbenutzten Produkte, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand und zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Beraters befinden und die innerhalb von 90 Tagen vor der Beendigung gekauft wurden, zurückgenommen und 90% des Einkaufspreises werden zurückerstattet. Ein Antrag eines Beraters auf Rückerstattung wird als freiwillige Beendigung des Berater Accounts gesehen und alle Regeln für die Beendigung eines Accounts finden Anwendung.

46. Haftung. NuVerus soll innerhalb des gesetzlich gestatteten Rahmens nicht haftbar gemacht werden und der Berater befreit NuVerus von und verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche wegen Gewinnverlusts, ob direkt oder indirekt, durch einen speziellen oder folgenden Schaden entstanden oder einen Verlust, der entstanden oder verursacht wurde durch den Berater aufgrund eines (a) Vertragsbruchs durch den Berater, (b) der Geschäftstätigkeit des Beraters (c) jede vom Berater gemachte inkorrekte oder falsche Angabe oder Information oder (d) das Unterlassen durch den Berater, eine für NuVerus zur Ausübung ihrer Tätigkeit wichtige Information oder Angabe weiterzugeben, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Vermittlung und die Annahme eines Beraters in die Einkommensmöglichkeit oder die Bezahlung von Provisionen und Prämien.

47. Einkommensabsprachen. Potentiellen Beratern dürfen keine Behauptungen, Zusicherungen oder Vorausberechnungen bezüglich des Einkommens gemacht werden. Jede falsche, betrügerische oder irreführende Behauptung in Bezug zu der Einkommensmöglichkeit oder dem Produkt/Dienstleistung ist verboten. Für gewöhnlich präsentieren Berater hypothetische Zahlen, die auf einem erfolgreichen Network-Marketing basieren, als gegenwärtige Verdienstprognosen. Diese Vorgehensweise ist kontraproduktiv und nicht gestattet, da neue Berater schnell enttäuscht sein könnten, wenn sich der Erfolg nicht so schnell wie in dem dargestellten Modell einstellt.

48. Änderungen. NuVerus behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung, die Preise, die Verfügbarkeit der Produkte sowie den Vergütungsplan nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Änderungen werden allen Beratern durch Veröffentlichungen von NuVerus mitgeteilt. Die Änderungen sind ab dem Tage ihrer Bekanntmachung gültig und bindend für alle Berater und werden dem Berater an sein Büro geschickt.

49. Verzichtsklausel. Kein Versäumnis seitens NuVerus, ein Recht nach diesen Geschäftsbedingungen auszuüben, oder auf die strikte Einhaltung der Verpflichtungen oder der Vertragsbestimmungen durch einen Berater zu bestehen, kann als Verzicht der Firma auf ihr Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu verlangen, ausgelegt werden. Ein Verzicht der Firma kann nur schriftlich abgegeben werden und muss mit dem Firmensiegel versehen sein.

Der Verzicht der Firma bei Nichterfüllung einer besonderen Bestimmung durch einen Berater hat keinen Einfluss weder auf das Recht der Firma in Bezug zu jeder weiteren Nichterfüllung, noch auf die Rechte und Pflichten eines anderen Beraters.

5. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich dieser Regelungen und Vorschriften, oder einer Bedingung oder Betriebsablaufs, den NuVerus vorgeschrieben hat, aufgrund eines Gesetzes oder einer anwendbaren gesetzlichen Regelung nicht rechtswirksam oder nicht durchsetzbar sein, so hat NuVerus das Recht, die nicht rechtswirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung so zu ändern oder zu ergänzen, dass diese rechtswirksam und durchsetzbar wird. Der Berater ist an jede solche Änderung gebunden. Die Änderung gilt nur in der Gerichtsbarkeit in der diese verlangt wurde.

51. Gerichtsbarkeit. Alle Streitigkeiten und Forderungen in Bezug auf diese Vereinbarung, den NuVerus Vergütungsplan, seine Produkte, die Rechte und Pflichten eines Beraters und NuVerus oder sonstige Ansprüche oder Klagegründe in Bezug auf die Durchführung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien, werden durch die Gesetze Deutschlands geregelt und werden letztlich und vollständig durch die Gerichte in Frankfurt entschieden.

52. Schadensbegrenzung. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens dürfen NuVerus, ihre Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter und andere Vertreter nicht haftbar gemacht werden für Schadensersatzansprüche aufgrund eines Gewinnverlusts, durch einen zufälligen, speziellen, folgenden oder typischen Schaden, der entstehen kann durch die Ausübung, Nichtausübung, Handlung oder Unterlassung von NuVerus hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen oder anderen Angelegenheiten zwischen dem Berater und NuVerus, gleichwohl ob diese auf den Vertrag, auf eine unerlaubte Handlung oder verschuldensunabhängige Haftung zurückzuführen sind. Des Weiteren wird vereinbart, dass jeder Schaden, der dem Berater entsteht, nicht die Summe der unverkauften NuVerus Produkte und Dienstleistungen, die dem Berater gehören oder sich in seinem Besitz befinden, und die ausstehenden Provisionszahlungen, übersteigen darf und hiermit auf diese begrenzt wird.

NuVerus Facebook NuVerus YouTube NuVerus TV / Media


Kontakt | AGBs |

©2010 Nuverus